Was Sie bei der Besichtigung einer Wohnung sagen sollten und was nicht!

Wohnungsbesichtigung / Wohnungsbewerbung:
Je begehrter die Wohnung, desto neugieriger ist oft der Vermieter. Fragen nach Ihrem Einkommen, Familienplanung oder persönlichen Informationen können auftauchen. Doch nicht alles muss ein Mietinteressent offenlegen.
Bedingung: Berechtigtes Interesse des Vermieters
Fragen des potenziellen Vermieters sind zulässig, wenn sie für den Mietvertrag wesentlich sind. Kurz gesagt, wenn der Vermieter die Informationen benötigt, damit der Vertrag sinnvoll ist, sollten Sie nicht unehrlich sein. Ein Beispiel: Der echte Name muss angegeben werden, da ein Vertrag ohne diesen nicht abgeschlossen werden kann.
Aber es gibt auch Fragen, die den Vermieter nichts angehen. Bei solchen Fragen muss man nicht die Wahrheit sagen, da das Recht auf informationelle Selbstbestimmung im Vordergrund steht.
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Wohnungsbewerbung / Wohnungsbesichtigung:
Eigenbedarf, Mietminderung und mehr – Ihre Rechte
Wahrheitsgemäße Angaben bei bestimmten Fragen sind wichtig
Warum Sie auf einige Fragen ehrlich antworten müssen und auf andere nicht, wird hier erklärt.
Das darf der Vermieter fragen:
- Ihren Namen
- Ihren Beruf und Einkommen
- Den Namen Ihres bisherigen Vermieters
- Die Anzahl der Personen, die einziehen möchten
Das darf der Vermieter nicht fragen:
- Familienplanung
- Private Beziehungen
- Lärmpegel
- Herkunftsland
- Gesundheitszustand
- Haustierwünsche

Lügen bei der Besichtigung: Einzelfälle
Wenn Sie bei zulässigen Fragen des Vermieters lügen, riskieren Sie eine fristlose Kündigung. Schon allein die Tatsache, dass der Vermieter den Vertrag nicht abgeschlossen hätte, wenn Sie die Wahrheit gesagt hätten, kann ausreichen, selbst wenn kein finanzieller Schaden entstanden ist.
Bei bewussten Falschangaben zu erlaubten Fragen kann der Vermieter den Mietvertrag wegen "arglistiger Täuschung" anfechten, was zur Folge haben kann, dass Sie ausziehen müssen. Wenn Sie jedoch immer pünktlich zahlen und der Vermieter keine Probleme hat, kann die Anfechtung unter Umständen nicht erfolgreich sein.
Ihr Name: Eine Ausnahme
Phantasienamen haben in den Gesprächen mit dem Vermieter keinen Platz. Namen, Vornamen, Alter und bisherige Anschrift müssen wahrheitsgemäß angegeben werden, da der Vermieter ein berechtigtes Interesse daran hat, die Identität der Mieter zu kennen.

Beruf und Einkommen: Zulässige Fragen
Fragen nach Beruf und Einkommen mögen unbequem sein, aber sie sind zulässig. Diese Informationen helfen dem Vermieter einzuschätzen, ob Sie die Miete zahlen können oder nicht, was für ihn wichtig ist. Daher ist Ehrlichkeit in diesem Fall erforderlich.
Der bisherige Vermieter: Umstrittene Frage
Die Frage nach dem aktuellen Vermieter kann Informationen zur Zahlungsmoral liefern. Einige sehen diese Frage als zulässig an, während andere sie für unzulässig halten. Es ist sicherer, hier ehrlich zu sein.
Anzahl der Personen: Eine erlaubte Frage
Die Frage nach der Anzahl der Personen in der Wohnung ist erlaubt. Der Vermieter kann so beurteilen, ob die Wohnung geeignet ist und wie stark sie beansprucht wird. Hier dürfen Sie nicht lügen.
Unzulässige Fragen: Lügen ist erlaubt!
Bei Fragen, die der Vermieter nicht stellen darf, ist Ausweichen oder Lügen erlaubt. Das hat keine rechtlichen Konsequenzen, selbst wenn der Vermieter davon erfährt.
Familienplanung: Privatsache
Fragen zur Familienplanung oder sexuellen Orientierung sind tabu. In diesen Angelegenheiten dürfen Sie lügen, selbst wenn der Vermieter nur kinderlose Mieter bevorzugt.
Lautstärke und Hobbys: Keine Vermieterangelegenheit
Fragen zur Lautstärke und persönlichen Hobbys sind für den Mietvertrag irrelevant und dürfen ignoriert werden.
Herkunft und Religion: Schützenswerte Informationen
Fragen zur ethnischen Herkunft und Religion sind normalerweise nicht zulässig. Sie dürfen lügen, wenn danach gefragt wird, es sei denn, eine kirchliche Organisation hat die Aufgabe, Mitglieder mit Wohnraum zu versorgen.
Gesundheitszustand und Mitgliedschaften: Privatangelegenheiten
Informationen zu Gesundheit und Mitgliedschaften in Parteien oder Mietervereinen sind ebenfalls privat und müssen nicht preisgegeben werden.

Haustiere: Eine komplexe Angelegenheit
Die Haltung von Kleintieren darf nicht verboten werden. Für Hunde und Katzen kann der Vermieter jedoch Zustimmung verlangen. Hierbei müssen Sie ehrlich sein, da dies relevant für den Mietvertrag sein kann.
Wir hoffen, diese Zusammenfassung hilft Ihnen, die richtigen Antworten während einer Wohnungsbesichtigung oder Wohnungsbewerbung zu geben und Ihre Privatsphäre zu schützen.

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