Wohnungsbewerbung: Nützliche Tipps für Ihre Traumwohnung!
Wohnungsbewerbung: Nützliche Tipps für Ihre Traumwohnung!
Gute Wohnungen sind vielerorts knapp und teuer, und wer eine haben will, hat sich gegen viel Konkurrenz zu behaupten. Daher sollten Wohnungsbewerber besonders darauf achten, einen optimalen und gewinnenden ersten Eindruck beim Vermieter zu hinterlassen. Mit einer aussagekräftigen Wohnungsbewerbung können Sie die Chancen auf eine Wohnung merklich erhöhen.
Wir sagen Ihnen, worauf es bei der Bewerbung um eine Wohnung ankommt, welche Unterlagen Sie vorbereiten sollten, damit Sie Makler und Vermieter überzeugen können.
Was sollte eine Bewerbung für Wohnung enthalten?
- Bewerbungsanschreiben (Wohnung Anschreiben)
- Mieterselbstauskunft (Kurzprofil)
- Mietschuldenfreiheitsbescheinigung
- Bonität nachweisen
1. Bewerbung Anschreiben Wohnung
Das Bewerbungsanschreiben ist keine Verpflichtung, aber es bietet Ihnen die optimale Möglichkeit sich als idealen zukünftigen Mieter darzustellen. Hier können Sie mit sympathischen Worten Ihre berufliche und familiäre Situation vorstellen. Erklären Sie, wieso gerade diese Wohnung für Sie optimal ist und stellen dies hervor. Wie z.B. die Nähe zur Arbeitsstelle, gute Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel, die Nähe zur Natur, passende Schulen und Kindergärten für die Kinder usw …
Natürlich sollte auch nicht fehlen, welchen Vorteil der Mieter mit Ihnen als potenzielle Mieter hat. Falls Sie ein Empfehlungsschreiben des bisherigen Vermieters haben - wunderbar - an dieser Stelle können Sie darauf hinweisen.
Übrigens: Das Bewerbungsanschreiben ist der Wohnungsbewerbung Vorlage bereits enthalten
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- Kontaktformular:
Häufig findet der erste Kontakt zu Makler oder Vermieter auch über Online-Wohnungsbörsen statt. Verwendet man in diesem nicht den bereits gesetzten Standardtext, sondern setzt ein persönliches Anschreiben ein, bringt dies einen Vorteil. Eine möglichst persönliche Ansprache mit kurzer Verstellung Ihrer Person und Anfrage auf eine Wohnungsbesichtigung mit abschließender Grußformel reichen hier aus. Kontaktdaten sollten nicht fehlen.
Beispiel:
Erfolgt die Bewerbung um die Wohnung per E-Mail reicht ein kurzer Text innerhalb der E-Mail
Beispiel:
Anschließend wird die Bewerbung für eine Wohnung als Dateianhang im PDF Format eingefügt. Innerhalb dieser Datei befindet sich das Wohnungsanschreiben wie auch in der klassischen Wohnungsbewerbung.
- Wohnungsbewerbung
Hier erfolgt die Vorstellung Ihrer Person etwas ausführlicher.
Übrigens: In der Wohnungs Vorlage ist bereits ein Mustertext im Anschreiben enthalten.
Wichtig: Wenn die Bewerbungsmappe per E-Mail zugesendet wird, sollten unbedingt alle Dateien in einer gesammelten PDF versendet werden. So bleibt beim Empfänger alles übersichtlich in einer Datei kompakt zusammen. Um alle Dateien in eine PDF Datei zusammenzufügen, kann man ein Tool wie z.B. smallpdf verwenden
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2. Mieterselbstauskunft / eigene Angaben zur Bonität
Kaum eine Bewerbung für eine Wohnung geht heute ohne Mieterselbstauskunft. Dabei gehen die Fragen oftmals weit über das hinaus, was Vermieter wissen dürfen. Viele Wohnungssuchende geben dennoch mehr Daten preis, um sich auf dem hart umkämpften Wohnungsmarkt durchzusetzen.
Zu der Selbstauskunft zählen Angaben wie:
• Kontaktdaten
• persönliche Angaben wie Geburtstag & Arbeitgeber
• Anzahl & Alter der Personen, die einziehen möchten
• Angaben zum Einkommen
In den Wohnungsbewerbungen sind alle benötigten Punkte als Mieter Selbstauskunft Vorlage bereits enthalten und müssen nur noch individuell angepasst werden.
Um es noch übersichtlicher für Vermieter und Makler zu gestalten, haben wir eine zusätzliche Mieterselbstauskunft Vorlage als PDF zum Ausfüllen vorbereitet. Diese ist auch Inhalt jeder Wohnungsbewerbung.
3. Mietschuldenfreiheitsbescheinigung / Vermieter Bescheinigung
In den meisten Fällen wird diese gefordert. Kurzum wird in diesem Dokument vom bisherigen Vermieter erklärt, ob Mietschulden vorhanden sind und ob die Mietzahlungen regelmäßig waren.
Ist die Ausstellung einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung nicht möglich, dann reichen auch Kontoauszüge der letzten 12 Monate aus, welche Ihre regelmäßige Mietzahlung bestätigen. Andere nicht relevante Zahlungen auf dem Kontoauszug können geschwärzt werden.
Bitte beachten zur Vermieter Bescheinigung:
Ihr Vermieter ist nicht dazu verpflichtet, Ihnen die Vermieter Bescheinigung auszustellen - dies ist freiwillig. Auch, wenn Sie stets Ihren vertraglichen Verpflichtungen nachgekommen sind.
Tipp: Ideal ist es auch den bisherigen Vermieter um ein Empfehlungsschreiben oder ein Referenzschreiben zu bitten.
Eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung haben wir als ausfüllbare PDF Datei zusammengestellt. Diese können Sie einfach dem Vermieter weiterleiten.
→ HIER Mietschuldenfreiheitsbescheinigung als PDF Download
Info: In den Bewerbungsvorlagen ist dieses Dokument als ausfüllbares PDF bereits enthalten.
Foto für die Wohnungsbewerbung
Sehr wichtig sind Bilder von Ihnen und Ihrer Familie. Durch gut gewählte Fotos können Sie Sympathie wecken und zeigen sich damit viel persönlicher.
Gerade bei ähnlichen Interessenten ist ein schönes Foto ein Pluspunkt für Wohnungssuchende und sollte nicht unterschätzt werden! Das Foto sollte nicht so formell wie bei einer Jobbewerbung sein, sondern Sie eher in der Freizeit zeigen und mit allen einziehenden Personen.
4. Bonität nachweisen
Einkommensnachweis
Da jeder Vermieter verständlicherweise sicher gehen möchte, dass Sie auch zahlungskräftig sind, können Sie dies in Form der letzten 3 Lohn- oder Gehaltsabrechnungen (Kopien) belegen. Bei Paaren jeweils pro Person. Sollten darin persönliche Informationen stehen, die für die Wohnungssuche nicht relevant sind, können diese geschwärzt werden. Wie z.B. Religion & Familienstand.
Diese verschiedenen Arten von Einkommens- oder Gehaltsnachweisen können Vermietern vorgelegt werden:
- Mieter Selbstauskunft (s.o.)
- SCHUFA-Selbstauskunft
- Lohn- oder Gehaltsabrechnungen
- Einkommensbescheinigung des Arbeitgebers
- Rentenbescheid
- Einkommensteuerbescheid
- Bewilligungsbescheid für Sozialleistungen (Hartz-IV-Bescheid)
Info:
Rein rechtlich darf laut Datenschutz der Vermieter einen Einkommensnachweis erst kurz vor Abschluss des Mietvertrags fordern. Tatsächlich steht dem gegenüber aber die aktuelle Lage am Wohnungsmarkt. Sie erhöhen vermutlich durch die Vorlage eines Einkommensnachweises Ihre Chance auf eine Wohnung deutlich.
Übrigens, kommt kein Mietverhältnis zustande, ist der Vermieter sogar verpflichtet, die Bewerbungsunterlagen samt Einkommensnachweisen nach den Datenschutzvorschriften zu vernichten.
SCHUFA-Selbstauskunft
Die meisten Vermieter fordern sie zwischenzeitlich, andere nicht: die Schufa-Auskunft. Eine Verpflichtung zur Vorlage einer Schufa-Auskunft besteht generell nicht. Der Vermieter hat allerdings das Recht, seine Wohnung ausschließlich an Verbraucher mit optimaler Bonität zu vermieten. Bitte achten Sie darauf, dass nur eine Schufa Verbraucherauskunft dem Vermieter aushändigt wird und nicht die große Schufa Eigenauskunft. Die Schufa bietet inzwischen einen Schufa Bonitätscheck an, der sich für die Bewerbung für Wohnung anbietet. Es sind nur Informationen enthalten, die für einen Vertragsabschluss wichtig sind. Somit erhält der potenzielle Vermieter nicht zu viel Einblick in private Daten. Der Schufa Bonitätscheck ist kostenpflichtig. Weiter zur SCHUFA-Bonitäts Auskunft
Die erste eigene Wohnung - Eltern als Bürge eintragen
Da ein Mietschuldenbefreiungsnachweis bei der ersten Wohnung noch nicht vorgelegt werden kann, eignet sich in diesem Fall eine Bürgschaft der Eltern. Als Bürgen eingesetzte Eltern müssen zusätzlich zu einer unterschriebenen Bürgschaft eine SCHUFA-Selbstauskunft vorlegen.
→ WOHNUNGSBEWERBUNG MUSTER ←
In jeder Wohnungsbewerbung ist ein Mustertext enthalten, anhand dessen man sich orientieren kann.
Weitere Informationen
Muss ich eine Kopie des Personalausweises vorlegen?
Eine Kopie deines Personalausweises kann der Bewerbung beigefügt werden, ist aber nicht verpflichtend.
Falls die Besichtigung ohne den Vermieter stattfindet, kann das Vorzeigen des Personalausweises angefordert werden.
Das Anfertigen einer Ausweiskopie durch den Vermieter jedoch ist unzulässig.
Wie viele Informationen sind bei der Bewerbung für eine Wohnung nötig?
Grundsätzlich darf der Vermieter nur die Daten erfassen, welche für den Geschäftszweck der Wohnungsvermietung erforderlich sind. Natürlich reicht es für eine Wohnungsbewerbung aus, die Minimalanforderungen zu erfüllen. Angesichts der angespannten Wohnsituation ist es abzuwägen, wie viele Daten preisgegeben werden, um gute Chancen bei der Wohnungsbewerbung zu haben.
Fragerecht vor dem Besichtigungstermin:
Wenn der Besichtigung nicht öffentlich ist, darf der Vermieter aus organisatorischen Gründen bereits im Vorfeld folgende Daten abfragen:
• Name der Bewerber
• Kontaktdaten (Telefon oder E-Mail-Adresse)
• evtl. Angabe bzgl. eines Wohnberechtigungsscheins
Fragerecht bei angehendem Mietvertrag:
Nachdem die Besichtigung stattfand und der Mieter an der Wohnung interessiert ist, darf der Vermieter folgende Daten abfragen
• Erweiterte Kontaktdaten (Adresse, Fax…)
• Geburtsdatum
• Anzahl der Personen
• Beruf und Arbeitgeber
• Angaben zum Einkommen / Finanzen
Nicht erlaubte Fragen sind: Schufa-Auskunft, Kopie des Ausweises, Bescheinigung des Vorvermieters
Fragerecht beim Mietvertrag-Abschluss:
Sind sich beide Seiten einig und gehen ein Mietverhältnis ein, dann dürfen noch folgende Fragen aufgenommen werden
• Einkommensnachweis
• Bankverbindung / Kontodaten
Sonderurlaub Umzug
Die rechtliche Grundlage: In Deutschland besteht kein Rechtsanspruch auf Sonderurlaub für private Umzüge. Prüfen Sie am Besten Ihren Arbeitsvertrag auf eine Regelung bzgl. eines Sonderurlaubs bei Umzug. Trifft auch dies nicht zu, hilft evtl. ein offenes Gespräch mit Ihrem Chef und dieser zeigt sich kulant.
Findet Ihr Umzug auf Grund einer dienstlichen Versetzung statt, haben Sie wiederrum sehr gute Chancen auf einen Sonderurlaub, auch wenn dies im Arbeitsvertrag nicht erwähnt wird.
→ Blogartikel Wohnungsbesichtigung
→ Blogartikel Wohnungssuche
→ Blogartikel Wohnungsübergabeprotokoll
→ Blogartikel Wohnungsbewerbung 1
→ Blogartikel Wohnungsbewerbung 2
→ Blogartikel Mieter Selbstauskunft / Mieterselbstauskunft
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