Sonderurlaub Umzug: Anspruch, Dauer & gesetzliche Regelung
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Was ist Sonderurlaub bei Umzug?
⚡ Schnellantwort: Sonderurlaub Umzug
Sonderurlaub bei Umzug ist eine bezahlte Freistellung von der Arbeit, die Arbeitnehmer für ihren privaten Wohnungswechsel in Anspruch nehmen können. Die gesetzliche Grundlage bildet § 616 BGB, der aber häufig durch Tarifverträge oder Arbeitsverträge modifiziert wird. Je nach Regelung erhalten Sie 1-3 Tage Sonderurlaub. Voraussetzung ist meist, dass es sich um einen Wohnungswechsel mit eigenem Hausstand handelt und der Umzug arbeitstäglich stattfindet.
Ein Umzug ist nicht nur eine logistische Herausforderung, sondern auch zeitlich aufwendig. Damit Arbeitnehmer ihren Wohnungswechsel organisieren können, gibt es die Möglichkeit des Sonderurlaubs bei Umzug – eine bezahlte Freistellung vom Arbeitsplatz speziell für diesen Zweck.
Anders als der reguläre Erholungsurlaub wird Sonderurlaub für bestimmte persönliche Ereignisse gewährt, bei denen die Arbeitsleistung unzumutbar oder unmöglich ist. Ein Umzug gehört zu diesen anerkannten Anlässen, allerdings mit wichtigen Einschränkungen und Voraussetzungen.
Unterschied zwischen Sonderurlaub und normalem Urlaub
| Merkmal | Sonderurlaub | Regulärer Urlaub |
|---|---|---|
| Zweck | Für spezifische Anlässe (Umzug, Hochzeit, Todesfall etc.) | Erholung und Freizeit |
| Anspruch | Abhängig von Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder § 616 BGB | Gesetzlicher Anspruch (BUrlG): mindestens 20 Tage/Jahr |
| Dauer | Meist 1-3 Tage je nach Regelung | Mindestens 20 Tage, oft 24-30 Tage |
| Zeitpunkt | Muss zeitnah zum Ereignis genommen werden | Frei wählbar (nach Absprache) |
| Vergütung | Bezahlt (wenn nicht ausgeschlossen) | Bezahlt |
Gesetzliche Regelung: § 616 BGB
Die rechtliche Grundlage für Sonderurlaub bei Umzug findet sich in § 616 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Dieser Paragraf regelt die "vorübergehende Verhinderung" eines Arbeitnehmers:
§ 616 BGB – Vorübergehende Verhinderung
"Der zur Dienstleistung Verpflichtete wird des Anspruchs auf die Vergütung nicht dadurch verlustig, dass er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird."
In einfachen Worten: Wenn Sie aus einem wichtigen persönlichen Grund kurzfristig nicht arbeiten können, ohne dass Sie etwas dafür können, behalten Sie Ihren Anspruch auf Gehalt – allerdings nur für eine "verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit".
Was bedeutet "verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit"?
Der Gesetzgeber legt nicht genau fest, wie viele Tage das sind. Die Rechtsprechung hat aber folgende Grundsätze entwickelt:
- 1 Tag wird in der Regel als angemessen angesehen
- 2-3 Tage können bei besonderen Umständen gerechtfertigt sein (z.B. größerer Hausstand, weite Entfernung)
- Die Dauer muss im Verhältnis zur Gesamtarbeitszeit im Jahr stehen
⚠️ Wichtig: § 616 BGB kann ausgeschlossen sein!
Viele Arbeitsverträge und Tarifverträge schließen § 616 BGB ausdrücklich aus oder regeln den Sonderurlaub abweichend. Das ist rechtlich zulässig!
Prüfen Sie daher immer zuerst:
- Ihren Arbeitsvertrag – gibt es Regelungen zu Sonderurlaub?
- Den für Sie gültigen Tarifvertrag – viele Tarifverträge haben eigene Sonderurlaubsregelungen
- Die Betriebsvereinbarung – kann zusätzliche Regelungen enthalten
Wenn § 616 BGB ausgeschlossen ist, haben Sie nur dann Anspruch auf Sonderurlaub, wenn dies anderweitig geregelt ist!
Sonderurlaub Umzug nach Tarifvertrag
In vielen Branchen und beim öffentlichen Dienst ist Sonderurlaub bei Umzug nicht durch § 616 BGB, sondern durch Tarifverträge geregelt. Diese haben Vorrang vor dem BGB und können sowohl großzügigere als auch restriktivere Regelungen vorsehen.
TVöD & TV-L (Öffentlicher Dienst)
Im öffentlichen Dienst gilt für Tarifbeschäftigte der TVöD (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst) oder der TV-L (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder).
Regelung zum Sonderurlaub Umzug:
- 1 Arbeitstag bei Umzug in eine andere Wohnung mit eigenem Hausstand
- Voraussetzung: Der Umzug findet an einem Arbeitstag statt
- Gilt für Umzüge aus privaten und dienstlichen Gründen
- Kann nur einmal pro Jahr in Anspruch genommen werden
Wichtig für Beamte: Beamte unterliegen nicht dem TVöD/TV-L, sondern den Urlaubsverordnungen der jeweiligen Bundesländer. Hier gibt es unterschiedliche Regelungen – informieren Sie sich beim Personalamt!
IG Metall Tarifverträge
Die IG Metall hat in verschiedenen Tarifbezirken unterschiedliche Regelungen. Typische Regelungen sind:
- 1-2 Arbeitstage bei Wohnungswechsel
- Teilweise Unterscheidung zwischen Umzug im gleichen Ort (1 Tag) und Umzug in anderen Ort (2 Tage)
- Nachweis erforderlich (z.B. Mietvertrag, Meldebescheinigung)
- Häufigkeit: meist einmal pro Jahr oder alle 2-5 Jahre
Beispiel IG Metall Bayern: 2 Tage Sonderurlaub bei Umzug aus dienstlichen Gründen oder bei Umzug in eine andere Gemeinde
Weitere wichtige Tarifverträge
| Tarifvertrag | Sonderurlaub Umzug |
|---|---|
| Baugewerbe (BRTV) | 1 Tag bei Wohnungswechsel |
| Einzelhandel (versch. Bezirke) | Meist 1 Tag, teilweise gar nicht geregelt |
| Chemische Industrie | 1 Tag bei Wohnungswechsel |
| AVR (Kirche/Caritas/Diakonie) | 1 Tag bei Wohnungswechsel |
| Ver.di (Versicherungen) | 1-2 Tage je nach Tarifgebiet |

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Voraussetzungen für Sonderurlaub bei Umzug
Nicht jeder Wohnungswechsel berechtigt automatisch zu Sonderurlaub. Es müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
1. Eigener Hausstand
Sonderurlaub gibt es in der Regel nur, wenn Sie einen eigenen Hausstand begründen oder in einen neuen eigenen Hausstand umziehen. Das bedeutet:
- ✅ Umzug aus der Elternwohnung in die erste eigene Wohnung – JA
- ✅ Umzug von einer Wohnung in eine andere – JA
- ✅ Umzug als Paar/Familie – JA
- ❌ Umzug innerhalb des Elternhauses (z.B. anderes Zimmer) – NEIN
- ❌ Einzug als Untermieter in WG ohne eigenen Mietvertrag – meist NEIN
- ❌ Umzug nur von Möbeln ohne Wohnungswechsel – NEIN
2. Arbeitstäglicher Umzug
Der Sonderurlaub kann nur für Tage beansprucht werden, an denen Sie regulär arbeiten müssten:
- ✅ Umzug von Montag bis Freitag (normale Arbeitstage) – Sonderurlaub möglich
- ❌ Umzug am Wochenende oder Feiertag – kein Sonderurlaub (Sie hätten ja ohnehin frei)
- ⚠️ Bei Schichtarbeit: Nur Tage, an denen Sie eingeteilt wären
3. Zeitliche Nähe
Der Sonderurlaub muss zeitnah zum Umzug genommen werden:
- ✅ Am Umzugstag selbst – ideal
- ✅ 1-2 Tage vor dem Umzug (zum Packen) – meist akzeptiert
- ✅ 1 Tag nach dem Umzug (zum Auspacken/Einrichten) – teilweise akzeptiert
- ❌ Mehrere Wochen vor oder nach dem Umzug – nicht zeitnah genug
4. Nachweis erforderlich
Ihr Arbeitgeber kann einen Nachweis über den Umzug verlangen:
- Mietvertrag der neuen Wohnung
- Kündigungsbestätigung der alten Wohnung
- Meldebescheinigung/Ummeldung
- Rechnung des Umzugsunternehmens
- Wohnungsgeberbescheinigung
💡 Tipp: Dokumentieren Sie Ihren Umzug
Sammeln Sie alle relevanten Dokumente:
- Kopie des neuen Mietvertrags
- Kündigungsbestätigung der alten Wohnung
- Datum des Umzugs notieren
- Wohnungsgeberbescheinigung aufbewahren
So können Sie jederzeit nachweisen, dass Ihr Sonderurlaub berechtigt war.
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So beantragen Sie Sonderurlaub für Ihren Umzug
Sonderurlaub muss – wie regulärer Urlaub – rechtzeitig beim Arbeitgeber beantragt werden. So gehen Sie vor:
Schritt 1: Prüfen Sie Ihre Anspruchsgrundlage
Bevor Sie Sonderurlaub beantragen, klären Sie:
- Gibt es eine Regelung in Ihrem Arbeitsvertrag?
- Gilt für Sie ein Tarifvertrag? Wenn ja, welcher?
- Gibt es eine Betriebsvereinbarung zu Sonderurlaub?
- Falls nichts geregelt: Ist § 616 BGB anwendbar oder ausgeschlossen?
Schritt 2: Beantragen Sie rechtzeitig
Stellen Sie den Antrag so früh wie möglich:
- Mindestens 2-4 Wochen vorher – optimal
- 1 Woche vorher – noch akzeptabel
- Nur in Notfällen kurzfristiger
Form des Antrags:
- Schriftlich ist sicherer (E-Mail oder Papierform)
- Nennen Sie den konkreten Grund ("Umzug in neue Wohnung")
- Geben Sie das Datum des Umzugs an
- Fügen Sie ggf. Nachweise bei (Mietvertrag)
Muster-Antrag: Sonderurlaub Umzug
ANTRAG AUF SONDERURLAUB
Sehr geehrte/r Frau/Herr [Name],
hiermit beantrage ich Sonderurlaub für meinen bevorstehenden Umzug.
Zeitraum: [Datum], [1 Tag / 2 Tage]
Grund: Umzug in eine neue Wohnung (Adresse: [neue Adresse])
Gemäß [Tarifvertrag / Arbeitsvertrag / § 616 BGB] habe ich Anspruch auf [1/2] Arbeitstage Sonderurlaub bei Wohnungswechsel.
Als Nachweis füge ich eine Kopie des neuen Mietvertrags bei.
Ich bitte um Genehmigung und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
[Ihr Name]
[Datum]
Anlagen:
- Kopie Mietvertrag
Schritt 3: Warten Sie die Genehmigung ab
Ihr Arbeitgeber prüft den Antrag und kann:
- ✅ Genehmigen – Sie erhalten die Freistellung
- ⏸️ Nachfragen/Nachweise anfordern – reichen Sie diese nach
- ❌ Ablehnen – wenn keine rechtliche Grundlage besteht
Bei Ablehnung: Haben Sie nachweislich Anspruch (z.B. laut Tarifvertrag), können Sie auf Ihrem Recht bestehen. Lassen Sie sich im Zweifel rechtlich beraten (Anwalt, Gewerkschaft, Betriebsrat).
Sonderurlaub Umzug in verschiedenen Bundesländern
Für Beamte und Beschäftigte im öffentlichen Dienst der Länder gelten teilweise unterschiedliche Regelungen je nach Bundesland:
Bundesland-Übersicht
| Bundesland | Beamte | Tarifbeschäftigte (TV-L) |
|---|---|---|
| Nordrhein-Westfalen | 1 Tag (Sonderurlaubsverordnung NRW) | 1 Tag (TV-L) |
| Bayern | 1 Tag bei dienstlichem Interesse | 1 Tag (TV-L) |
| Hessen | 1 Tag (Sonderurlaubsverordnung) | 1 Tag (TV-H) |
| Niedersachsen | 1 Tag (Sonderurlaubsverordnung) | 1 Tag (TV-L) |
| Baden-Württemberg | 1 Tag bei besonderem Interesse | 1 Tag (TV-L) |
Wichtig: Diese Angaben sind vereinfacht. Die genauen Voraussetzungen und Regelungen finden Sie in den jeweiligen Verordnungen und Tarifverträgen Ihres Bundeslandes.

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Häufige Fragen und Sonderfälle
Kann ich mehrmals im Jahr Sonderurlaub für Umzug nehmen?
Das hängt von der Regelung ab:
- TVöD/TV-L: Maximal einmal pro Jahr
- IG Metall: Je nach Tarifbezirk einmal pro Jahr oder alle 2-5 Jahre
- § 616 BGB: Theoretisch mehrfach möglich, aber muss im Einzelfall angemessen sein
Praxis: Mehrere Umzüge pro Jahr sind unüblich. Bei mehr als 1-2 Umzügen jährlich wird der Arbeitgeber wahrscheinlich skeptisch reagieren.
Bekomme ich Sonderurlaub auch bei Umzug innerhalb derselben Stadt?
In der Regel ja, wenn es sich um einen echten Wohnungswechsel mit eigenem Hausstand handelt. Manche Tarifverträge unterscheiden zwischen:
- Umzug innerhalb des Ortes: 1 Tag
- Umzug in anderen Ort: 2 Tage
Was ist bei Umzug ins Ausland?
Bei Umzug ins Ausland ist die Rechtslage komplex:
- Wenn Sie Ihren Arbeitsplatz in Deutschland behalten und nur Ihren Wohnsitz verlagern – möglicherweise ja
- Wenn Sie für eine neue Stelle ins Ausland ziehen und das Arbeitsverhältnis in Deutschland endet – wahrscheinlich nein
- Bei Entsendung durch den Arbeitgeber ins Ausland – individuell geregelt
Gilt Sonderurlaub auch in der Probezeit oder bei Kündigung?
Probezeit: Ja, auch in der Probezeit haben Sie Anspruch auf Sonderurlaub, wenn die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Bei Kündigung: Ja, solange das Arbeitsverhältnis noch besteht, können Sie Sonderurlaub beanspruchen – auch wenn Sie bereits gekündigt haben oder gekündigt wurden.
💡 PROFI-TIPP: Kombination mit regulärem Urlaub
Clever geplant, können Sie Ihren Umzug noch entspannter gestalten:
- Sonderurlaub für den eigentlichen Umzugstag (bezahlt)
- Regulärer Urlaub davor und danach zum Packen und Einrichten
- So haben Sie z.B. 1 Woche Zeit für Ihren Umzug, "zahlen" aber nur 4 Urlaubstage
Planen Sie den Umzug am besten auf einen Freitag (Sonderurlaub), dann haben Sie das Wochenende zum Auspacken!
Was tun, wenn Sonderurlaub verweigert wird?
Wenn Ihr Arbeitgeber Ihren Sonderurlaub-Antrag ablehnt, obwohl Sie glauben, einen Anspruch zu haben:
Schritt 1: Klären Sie die Rechtslage
- Prüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag
- Recherchieren Sie den für Sie gültigen Tarifvertrag
- Ist § 616 BGB anwendbar?
Schritt 2: Suchen Sie das Gespräch
- Legen Sie Ihrem Arbeitgeber die Rechtsgrundlage dar
- Zeigen Sie den Mietvertrag als Nachweis
- Bieten Sie Kompromisse an (z.B. nur 1 Tag statt 2)
Schritt 3: Holen Sie sich Unterstützung
- Betriebsrat: Kann vermitteln und beraten
- Gewerkschaft: Bietet kostenlose Rechtsberatung für Mitglieder
- Fachanwalt für Arbeitsrecht: Bei hartnäckigen Fällen
Schritt 4: Notfalls regulären Urlaub nehmen
Wenn alle Stricke reißen und der Umzug nicht verschoben werden kann:
- Beantragen Sie regulären Urlaub für den Umzugstag
- Dokumentieren Sie die Ablehnung des Sonderurlaubs schriftlich
- Prüfen Sie später mit anwaltlicher Hilfe, ob Sie den Urlaubstag zurückfordern können

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Häufig gestellte Fragen (FAQ): Sonderurlaub Umzug
Fazit: Sonderurlaub Umzug – Ihr gutes Recht richtig nutzen
Sonderurlaub bei Umzug ist ein wichtiges Arbeitnehmerrecht, das Ihnen hilft, Ihren Wohnungswechsel ohne Urlaubsverlust zu organisieren. Die wichtigsten Punkte zusammengefasst:
- ✅ Rechtsgrundlage prüfen: Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder § 616 BGB
- ✅ Meist 1 Tag, manchmal 2 Tage bei Tarifverträgen
- ✅ Voraussetzung: Eigener Hausstand, arbeitstäglicher Umzug, zeitliche Nähe
- ✅ Nachweis: Mietvertrag, Kündigungsbestätigung, Meldebescheinigung
- ✅ Rechtzeitig beantragen: 2-4 Wochen vorher ideal
- ✅ Zusätzlich zum Jahresurlaub – wird nicht abgezogen
- ✅ Bezahlt: Sie erhalten Ihr normales Gehalt weiter
- ✅ Häufigkeit begrenzt: Meist einmal pro Jahr
Unser Tipp: Informieren Sie sich frühzeitig über Ihre Ansprüche, dokumentieren Sie Ihren Umzug ordnungsgemäß und kommunizieren Sie offen mit Ihrem Arbeitgeber. So nutzen Sie Ihr Recht auf Sonderurlaub konfliktfrei und stressfrei!
Bei Unsicherheiten oder Ablehnung des Antrags: Wenden Sie sich an Ihren Betriebsrat, Ihre Gewerkschaft oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.
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