Sonderurlaub Umzug: Anspruch, Dauer & gesetzliche Regelung


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Was ist Sonderurlaub bei Umzug?

⚡ Schnellantwort: Sonderurlaub Umzug

Sonderurlaub bei Umzug ist eine bezahlte Freistellung von der Arbeit, die Arbeitnehmer für ihren privaten Wohnungswechsel in Anspruch nehmen können. Die gesetzliche Grundlage bildet § 616 BGB, der aber häufig durch Tarifverträge oder Arbeitsverträge modifiziert wird. Je nach Regelung erhalten Sie 1-3 Tage Sonderurlaub. Voraussetzung ist meist, dass es sich um einen Wohnungswechsel mit eigenem Hausstand handelt und der Umzug arbeitstäglich stattfindet.

Ein Umzug ist nicht nur eine logistische Herausforderung, sondern auch zeitlich aufwendig. Damit Arbeitnehmer ihren Wohnungswechsel organisieren können, gibt es die Möglichkeit des Sonderurlaubs bei Umzug – eine bezahlte Freistellung vom Arbeitsplatz speziell für diesen Zweck.

Anders als der reguläre Erholungsurlaub wird Sonderurlaub für bestimmte persönliche Ereignisse gewährt, bei denen die Arbeitsleistung unzumutbar oder unmöglich ist. Ein Umzug gehört zu diesen anerkannten Anlässen, allerdings mit wichtigen Einschränkungen und Voraussetzungen.

Unterschied zwischen Sonderurlaub und normalem Urlaub

Merkmal Sonderurlaub Regulärer Urlaub
Zweck Für spezifische Anlässe (Umzug, Hochzeit, Todesfall etc.) Erholung und Freizeit
Anspruch Abhängig von Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder § 616 BGB Gesetzlicher Anspruch (BUrlG): mindestens 20 Tage/Jahr
Dauer Meist 1-3 Tage je nach Regelung Mindestens 20 Tage, oft 24-30 Tage
Zeitpunkt Muss zeitnah zum Ereignis genommen werden Frei wählbar (nach Absprache)
Vergütung Bezahlt (wenn nicht ausgeschlossen) Bezahlt

Gesetzliche Regelung: § 616 BGB

Die rechtliche Grundlage für Sonderurlaub bei Umzug findet sich in § 616 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Dieser Paragraf regelt die "vorübergehende Verhinderung" eines Arbeitnehmers:

§ 616 BGB – Vorübergehende Verhinderung

"Der zur Dienstleistung Verpflichtete wird des Anspruchs auf die Vergütung nicht dadurch verlustig, dass er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird."

In einfachen Worten: Wenn Sie aus einem wichtigen persönlichen Grund kurzfristig nicht arbeiten können, ohne dass Sie etwas dafür können, behalten Sie Ihren Anspruch auf Gehalt – allerdings nur für eine "verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit".

Was bedeutet "verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit"?

Der Gesetzgeber legt nicht genau fest, wie viele Tage das sind. Die Rechtsprechung hat aber folgende Grundsätze entwickelt:

  • 1 Tag wird in der Regel als angemessen angesehen
  • 2-3 Tage können bei besonderen Umständen gerechtfertigt sein (z.B. größerer Hausstand, weite Entfernung)
  • Die Dauer muss im Verhältnis zur Gesamtarbeitszeit im Jahr stehen

⚠️ Wichtig: § 616 BGB kann ausgeschlossen sein!

Viele Arbeitsverträge und Tarifverträge schließen § 616 BGB ausdrücklich aus oder regeln den Sonderurlaub abweichend. Das ist rechtlich zulässig!

Prüfen Sie daher immer zuerst:

  • Ihren Arbeitsvertrag – gibt es Regelungen zu Sonderurlaub?
  • Den für Sie gültigen Tarifvertrag – viele Tarifverträge haben eigene Sonderurlaubsregelungen
  • Die Betriebsvereinbarung – kann zusätzliche Regelungen enthalten

Wenn § 616 BGB ausgeschlossen ist, haben Sie nur dann Anspruch auf Sonderurlaub, wenn dies anderweitig geregelt ist!

Sonderurlaub Umzug nach Tarifvertrag

In vielen Branchen und beim öffentlichen Dienst ist Sonderurlaub bei Umzug nicht durch § 616 BGB, sondern durch Tarifverträge geregelt. Diese haben Vorrang vor dem BGB und können sowohl großzügigere als auch restriktivere Regelungen vorsehen.

TVöD & TV-L (Öffentlicher Dienst)

Im öffentlichen Dienst gilt für Tarifbeschäftigte der TVöD (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst) oder der TV-L (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder).

Regelung zum Sonderurlaub Umzug:

  • 1 Arbeitstag bei Umzug in eine andere Wohnung mit eigenem Hausstand
  • Voraussetzung: Der Umzug findet an einem Arbeitstag statt
  • Gilt für Umzüge aus privaten und dienstlichen Gründen
  • Kann nur einmal pro Jahr in Anspruch genommen werden

Wichtig für Beamte: Beamte unterliegen nicht dem TVöD/TV-L, sondern den Urlaubsverordnungen der jeweiligen Bundesländer. Hier gibt es unterschiedliche Regelungen – informieren Sie sich beim Personalamt!

IG Metall Tarifverträge

Die IG Metall hat in verschiedenen Tarifbezirken unterschiedliche Regelungen. Typische Regelungen sind:

  • 1-2 Arbeitstage bei Wohnungswechsel
  • Teilweise Unterscheidung zwischen Umzug im gleichen Ort (1 Tag) und Umzug in anderen Ort (2 Tage)
  • Nachweis erforderlich (z.B. Mietvertrag, Meldebescheinigung)
  • Häufigkeit: meist einmal pro Jahr oder alle 2-5 Jahre

Beispiel IG Metall Bayern: 2 Tage Sonderurlaub bei Umzug aus dienstlichen Gründen oder bei Umzug in eine andere Gemeinde

Weitere wichtige Tarifverträge

Tarifvertrag Sonderurlaub Umzug
Baugewerbe (BRTV) 1 Tag bei Wohnungswechsel
Einzelhandel (versch. Bezirke) Meist 1 Tag, teilweise gar nicht geregelt
Chemische Industrie 1 Tag bei Wohnungswechsel
AVR (Kirche/Caritas/Diakonie) 1 Tag bei Wohnungswechsel
Ver.di (Versicherungen) 1-2 Tage je nach Tarifgebiet
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Voraussetzungen für Sonderurlaub bei Umzug

Nicht jeder Wohnungswechsel berechtigt automatisch zu Sonderurlaub. Es müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

1. Eigener Hausstand

Sonderurlaub gibt es in der Regel nur, wenn Sie einen eigenen Hausstand begründen oder in einen neuen eigenen Hausstand umziehen. Das bedeutet:

  • ✅ Umzug aus der Elternwohnung in die erste eigene Wohnung – JA
  • ✅ Umzug von einer Wohnung in eine andere – JA
  • ✅ Umzug als Paar/Familie – JA
  • ❌ Umzug innerhalb des Elternhauses (z.B. anderes Zimmer) – NEIN
  • ❌ Einzug als Untermieter in WG ohne eigenen Mietvertrag – meist NEIN
  • ❌ Umzug nur von Möbeln ohne Wohnungswechsel – NEIN

2. Arbeitstäglicher Umzug

Der Sonderurlaub kann nur für Tage beansprucht werden, an denen Sie regulär arbeiten müssten:

  • ✅ Umzug von Montag bis Freitag (normale Arbeitstage) – Sonderurlaub möglich
  • ❌ Umzug am Wochenende oder Feiertag – kein Sonderurlaub (Sie hätten ja ohnehin frei)
  • ⚠️ Bei Schichtarbeit: Nur Tage, an denen Sie eingeteilt wären

3. Zeitliche Nähe

Der Sonderurlaub muss zeitnah zum Umzug genommen werden:

  • ✅ Am Umzugstag selbst – ideal
  • ✅ 1-2 Tage vor dem Umzug (zum Packen) – meist akzeptiert
  • ✅ 1 Tag nach dem Umzug (zum Auspacken/Einrichten) – teilweise akzeptiert
  • ❌ Mehrere Wochen vor oder nach dem Umzug – nicht zeitnah genug

4. Nachweis erforderlich

Ihr Arbeitgeber kann einen Nachweis über den Umzug verlangen:

  • Mietvertrag der neuen Wohnung
  • Kündigungsbestätigung der alten Wohnung
  • Meldebescheinigung/Ummeldung
  • Rechnung des Umzugsunternehmens
  • Wohnungsgeberbescheinigung

💡 Tipp: Dokumentieren Sie Ihren Umzug

Sammeln Sie alle relevanten Dokumente:

  • Kopie des neuen Mietvertrags
  • Kündigungsbestätigung der alten Wohnung
  • Datum des Umzugs notieren
  • Wohnungsgeberbescheinigung aufbewahren

So können Sie jederzeit nachweisen, dass Ihr Sonderurlaub berechtigt war.

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So beantragen Sie Sonderurlaub für Ihren Umzug

Sonderurlaub muss – wie regulärer Urlaub – rechtzeitig beim Arbeitgeber beantragt werden. So gehen Sie vor:

Schritt 1: Prüfen Sie Ihre Anspruchsgrundlage

Bevor Sie Sonderurlaub beantragen, klären Sie:

  1. Gibt es eine Regelung in Ihrem Arbeitsvertrag?
  2. Gilt für Sie ein Tarifvertrag? Wenn ja, welcher?
  3. Gibt es eine Betriebsvereinbarung zu Sonderurlaub?
  4. Falls nichts geregelt: Ist § 616 BGB anwendbar oder ausgeschlossen?

Schritt 2: Beantragen Sie rechtzeitig

Stellen Sie den Antrag so früh wie möglich:

  • Mindestens 2-4 Wochen vorher – optimal
  • 1 Woche vorher – noch akzeptabel
  • Nur in Notfällen kurzfristiger

Form des Antrags:

  • Schriftlich ist sicherer (E-Mail oder Papierform)
  • Nennen Sie den konkreten Grund ("Umzug in neue Wohnung")
  • Geben Sie das Datum des Umzugs an
  • Fügen Sie ggf. Nachweise bei (Mietvertrag)

Muster-Antrag: Sonderurlaub Umzug

ANTRAG AUF SONDERURLAUB

Sehr geehrte/r Frau/Herr [Name],

hiermit beantrage ich Sonderurlaub für meinen bevorstehenden Umzug.

Zeitraum: [Datum], [1 Tag / 2 Tage]
Grund: Umzug in eine neue Wohnung (Adresse: [neue Adresse])

Gemäß [Tarifvertrag / Arbeitsvertrag / § 616 BGB] habe ich Anspruch auf [1/2] Arbeitstage Sonderurlaub bei Wohnungswechsel.

Als Nachweis füge ich eine Kopie des neuen Mietvertrags bei.

Ich bitte um Genehmigung und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
[Ihr Name]
[Datum]

Anlagen:
- Kopie Mietvertrag

Schritt 3: Warten Sie die Genehmigung ab

Ihr Arbeitgeber prüft den Antrag und kann:

  • Genehmigen – Sie erhalten die Freistellung
  • ⏸️ Nachfragen/Nachweise anfordern – reichen Sie diese nach
  • Ablehnen – wenn keine rechtliche Grundlage besteht

Bei Ablehnung: Haben Sie nachweislich Anspruch (z.B. laut Tarifvertrag), können Sie auf Ihrem Recht bestehen. Lassen Sie sich im Zweifel rechtlich beraten (Anwalt, Gewerkschaft, Betriebsrat).

Sonderurlaub Umzug in verschiedenen Bundesländern

Für Beamte und Beschäftigte im öffentlichen Dienst der Länder gelten teilweise unterschiedliche Regelungen je nach Bundesland:

Bundesland-Übersicht

Bundesland Beamte Tarifbeschäftigte (TV-L)
Nordrhein-Westfalen 1 Tag (Sonderurlaubsverordnung NRW) 1 Tag (TV-L)
Bayern 1 Tag bei dienstlichem Interesse 1 Tag (TV-L)
Hessen 1 Tag (Sonderurlaubsverordnung) 1 Tag (TV-H)
Niedersachsen 1 Tag (Sonderurlaubsverordnung) 1 Tag (TV-L)
Baden-Württemberg 1 Tag bei besonderem Interesse 1 Tag (TV-L)

Wichtig: Diese Angaben sind vereinfacht. Die genauen Voraussetzungen und Regelungen finden Sie in den jeweiligen Verordnungen und Tarifverträgen Ihres Bundeslandes.

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Häufige Fragen und Sonderfälle

Kann ich mehrmals im Jahr Sonderurlaub für Umzug nehmen?

Das hängt von der Regelung ab:

  • TVöD/TV-L: Maximal einmal pro Jahr
  • IG Metall: Je nach Tarifbezirk einmal pro Jahr oder alle 2-5 Jahre
  • § 616 BGB: Theoretisch mehrfach möglich, aber muss im Einzelfall angemessen sein

Praxis: Mehrere Umzüge pro Jahr sind unüblich. Bei mehr als 1-2 Umzügen jährlich wird der Arbeitgeber wahrscheinlich skeptisch reagieren.

Bekomme ich Sonderurlaub auch bei Umzug innerhalb derselben Stadt?

In der Regel ja, wenn es sich um einen echten Wohnungswechsel mit eigenem Hausstand handelt. Manche Tarifverträge unterscheiden zwischen:

  • Umzug innerhalb des Ortes: 1 Tag
  • Umzug in anderen Ort: 2 Tage

Was ist bei Umzug ins Ausland?

Bei Umzug ins Ausland ist die Rechtslage komplex:

  • Wenn Sie Ihren Arbeitsplatz in Deutschland behalten und nur Ihren Wohnsitz verlagern – möglicherweise ja
  • Wenn Sie für eine neue Stelle ins Ausland ziehen und das Arbeitsverhältnis in Deutschland endet – wahrscheinlich nein
  • Bei Entsendung durch den Arbeitgeber ins Ausland – individuell geregelt

Gilt Sonderurlaub auch in der Probezeit oder bei Kündigung?

Probezeit: Ja, auch in der Probezeit haben Sie Anspruch auf Sonderurlaub, wenn die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Bei Kündigung: Ja, solange das Arbeitsverhältnis noch besteht, können Sie Sonderurlaub beanspruchen – auch wenn Sie bereits gekündigt haben oder gekündigt wurden.

💡 PROFI-TIPP: Kombination mit regulärem Urlaub

Clever geplant, können Sie Ihren Umzug noch entspannter gestalten:

  • Sonderurlaub für den eigentlichen Umzugstag (bezahlt)
  • Regulärer Urlaub davor und danach zum Packen und Einrichten
  • So haben Sie z.B. 1 Woche Zeit für Ihren Umzug, "zahlen" aber nur 4 Urlaubstage

Planen Sie den Umzug am besten auf einen Freitag (Sonderurlaub), dann haben Sie das Wochenende zum Auspacken!

Was tun, wenn Sonderurlaub verweigert wird?

Wenn Ihr Arbeitgeber Ihren Sonderurlaub-Antrag ablehnt, obwohl Sie glauben, einen Anspruch zu haben:

Schritt 1: Klären Sie die Rechtslage

  • Prüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag
  • Recherchieren Sie den für Sie gültigen Tarifvertrag
  • Ist § 616 BGB anwendbar?

Schritt 2: Suchen Sie das Gespräch

  • Legen Sie Ihrem Arbeitgeber die Rechtsgrundlage dar
  • Zeigen Sie den Mietvertrag als Nachweis
  • Bieten Sie Kompromisse an (z.B. nur 1 Tag statt 2)

Schritt 3: Holen Sie sich Unterstützung

  • Betriebsrat: Kann vermitteln und beraten
  • Gewerkschaft: Bietet kostenlose Rechtsberatung für Mitglieder
  • Fachanwalt für Arbeitsrecht: Bei hartnäckigen Fällen

Schritt 4: Notfalls regulären Urlaub nehmen

Wenn alle Stricke reißen und der Umzug nicht verschoben werden kann:

  • Beantragen Sie regulären Urlaub für den Umzugstag
  • Dokumentieren Sie die Ablehnung des Sonderurlaubs schriftlich
  • Prüfen Sie später mit anwaltlicher Hilfe, ob Sie den Urlaubstag zurückfordern können
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Häufig gestellte Fragen (FAQ): Sonderurlaub Umzug

Habe ich einen Anspruch auf Sonderurlaub bei Umzug?
Das hängt von Ihrem Arbeitsvertrag, dem gültigen Tarifvertrag und § 616 BGB ab. Prüfen Sie zunächst Ihren Arbeitsvertrag und Tarifvertrag. Viele Tarifverträge regeln Sonderurlaub bei Umzug explizit (meist 1-2 Tage). Wenn keine vertragliche Regelung besteht und § 616 BGB nicht ausgeschlossen ist, können Sie sich auf diesen Paragraphen berufen – allerdings ist die Rechtslage dann weniger eindeutig.
Wie viele Tage Sonderurlaub gibt es bei Umzug?
Die Anzahl der Tage variiert je nach Regelung. Typischerweise erhalten Sie 1 Tag Sonderurlaub bei Umzug. Manche Tarifverträge gewähren 2 Tage, besonders wenn der Umzug in eine andere Stadt oder aus dienstlichen Gründen erfolgt. Im öffentlichen Dienst (TVöD/TV-L) ist 1 Arbeitstag üblich. Prüfen Sie Ihren spezifischen Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag für die genaue Regelung.
Ist Sonderurlaub bei Umzug gesetzlich geregelt?
Indirekt ja, durch § 616 BGB. Dieser regelt die "vorübergehende Verhinderung" und kann auf Umzüge angewendet werden. Allerdings ist § 616 BGB dispositiv – das bedeutet, Arbeitsverträge und Tarifverträge können davon abweichen oder ihn ausschließen. Viele Tarifverträge haben eigene, präzisere Regelungen zum Sonderurlaub bei Umzug. Bundesweit einheitlich gibt es keine gesetzliche Regelung zur Anzahl der Tage.
Gilt Sonderurlaub Umzug im öffentlichen Dienst (TVöD)?
Ja, im TVöD (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst) und TV-L (Länder) ist Sonderurlaub bei Umzug geregelt. Sie erhalten 1 Arbeitstag bei Umzug in eine andere Wohnung mit eigenem Hausstand, wenn der Umzug an einem Arbeitstag stattfindet. Dies kann maximal einmal pro Jahr in Anspruch genommen werden. Für Beamte gelten die Sonderurlaubsverordnungen der jeweiligen Bundesländer, die ähnliche Regelungen vorsehen.
Wie oft kann ich Sonderurlaub für Umzug nehmen?
Die Häufigkeit hängt von der gültigen Regelung ab. Im TVöD/TV-L ist Sonderurlaub für Umzug auf einmal pro Jahr beschränkt. Manche Tarifverträge (z.B. IG Metall in einigen Bezirken) erlauben Sonderurlaub nur alle 2-5 Jahre. Bei Anwendung von § 616 BGB ohne tarifliche Einschränkung ist theoretisch mehrfacher Sonderurlaub möglich, muss aber im Einzelfall verhältnismäßig sein. Häufige Umzüge führen zu Problemen.
Bekomme ich Sonderurlaub auch bei privatem Umzug?
Ja, in den meisten Fällen gilt Sonderurlaub sowohl für private als auch für dienstlich veranlasste Umzüge. Voraussetzung ist, dass Sie in einen eigenen Hausstand umziehen. Manche Regelungen unterscheiden zwischen beiden Arten: Bei dienstlichen Umzügen (z.B. Versetzung) gibt es teilweise mehr Tage Sonderurlaub. Prüfen Sie Ihre spezifische Regelung für Details.
Muss ich den Umzug nachweisen?
Ja, Ihr Arbeitgeber kann einen Nachweis verlangen. Übliche Nachweise sind: neuer Mietvertrag, Kündigungsbestätigung der alten Wohnung, Meldebescheinigung/Ummeldungsnachweis, Wohnungsgeberbescheinigung oder Rechnung vom Umzugsunternehmen. Bereiten Sie diese Dokumente vor und legen Sie sie dem Antrag bei. So vermeiden Sie Rückfragen und beschleunigen die Genehmigung.
Wann muss ich den Sonderurlaub nehmen?
Sonderurlaub für Umzug muss zeitnah zum Umzugstag genommen werden. Ideal ist der Umzugstag selbst oder 1-2 Tage davor (zum Packen) bzw. danach (zum Auspacken). Sie können nicht Wochen vor oder nach dem Umzug Sonderurlaub nehmen. Der Sonderurlaub verfällt, wenn er nicht zeitnah genutzt wird – er kann nicht wie regulärer Urlaub ins nächste Jahr übertragen werden.
Gilt Sonderurlaub auch für Umzug am Wochenende?
Nein, Sonderurlaub gibt es nur für Arbeitstage. Wenn Sie am Wochenende oder an einem Feiertag umziehen, an dem Sie ohnehin nicht arbeiten müssten, besteht kein Anspruch auf Sonderurlaub. Der Sonderurlaub soll die Arbeitsverhinderung ausgleichen – wenn Sie sowieso frei haben, entfällt dieser Grund. Bei Schichtarbeit gilt: Nur wenn Sie für den Umzugstag eingeteilt wären, können Sie Sonderurlaub nehmen.
Kann ich Sonderurlaub für Umzug im selben Haus nehmen?
In der Regel nein. Sonderurlaub für Umzug setzt voraus, dass Sie einen eigenen Hausstand begründen oder in einen neuen Hausstand umziehen. Ein Umzug innerhalb desselben Hauses (z.B. von einer Wohnung in eine andere im selben Gebäude oder ein anderes Zimmer bei den Eltern) erfüllt diese Voraussetzung meist nicht. Es muss ein echter Wohnungswechsel mit neuem Mietvertrag sein.
Bekomme ich Sonderurlaub für Umzug in der Probezeit?
Ja, auch in der Probezeit haben Sie Anspruch auf Sonderurlaub, wenn die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Probezeit ändert nichts an Ihren Rechten bezüglich Sonderurlaub. Prüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder § 616 BGB. Beantragen Sie den Sonderurlaub rechtzeitig und dokumentieren Sie den Umzug ordnungsgemäß.
Was ist der Unterschied zwischen § 616 BGB und Tarifverträgen?
§ 616 BGB ist die gesetzliche Grundregel für vorübergehende Arbeitsverhinderung und kann theoretisch Sonderurlaub bei Umzug begründen. Allerdings ist dieser Paragraf dispositiv – das heißt, Arbeitsverträge und Tarifverträge können davon abweichen oder ihn ausschließen. Tarifverträge enthalten oft präzisere Regelungen mit konkreter Anzahl der Tage (z.B. 1-2 Tage) und klaren Voraussetzungen. Tarifverträge haben Vorrang vor § 616 BGB.
Gilt Sonderurlaub Umzug auch bei Kündigung?
Ja, solange das Arbeitsverhältnis noch besteht, können Sie Sonderurlaub für Ihren Umzug beanspruchen – auch wenn Sie bereits gekündigt haben oder gekündigt wurden. Entscheidend ist, dass der Umzug während des laufenden Arbeitsverhältnisses stattfindet und die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind. Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses besteht kein Anspruch mehr.
Kann mein Arbeitgeber Sonderurlaub für Umzug ablehnen?
Wenn Sie nachweislich einen rechtlichen Anspruch haben (durch Tarifvertrag, Arbeitsvertrag oder § 616 BGB), kann Ihr Arbeitgeber den Sonderurlaub nicht willkürlich ablehnen. Allerdings kann er Nachweise verlangen und prüfen, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Wenn kein Anspruch besteht (z.B. weil § 616 BGB ausgeschlossen ist), darf er ablehnen. Bei Ablehnung trotz Anspruch: Betriebsrat, Gewerkschaft oder Fachanwalt einschalten.
Zählt Sonderurlaub zum Jahresurlaub?
Nein, Sonderurlaub ist zusätzlich zum regulären Jahresurlaub. Er wird nicht von Ihren Urlaubstagen abgezogen. Sonderurlaub und Erholungsurlaub sind zwei getrennte Ansprüche. Wenn Sie 1 Tag Sonderurlaub für Umzug nehmen, behalten Sie Ihre vollen 20-30 Urlaubstage für Ihre Erholung.
Bekomme ich Sonderurlaub für den Umzug meiner Eltern oder Kinder?
In der Regel nein. Sonderurlaub bei Umzug bezieht sich auf Ihren eigenen Wohnungswechsel, nicht auf den Umzug von Familienangehörigen. Ausnahmen können bei pflegebedürftigen Eltern oder wenn Sie beim Umzug volljähriger Kinder intensiv helfen müssen, diskutiert werden – dies liegt aber im Ermessen des Arbeitgebers und ist rechtlich nicht abgesichert. Für fremde Umzüge müssen Sie regulären Urlaub nehmen.
Was ist der Unterschied zwischen Sonderurlaub Umzug für Beamte und Angestellte?
Angestellte im öffentlichen Dienst unterliegen Tarifverträgen (TVöD, TV-L) mit klaren Regelungen (meist 1 Tag). Beamte unterliegen den Sonderurlaubsverordnungen ihres Dienstherrn (Bund oder Land), die ähnliche, aber teilweise abweichende Regelungen vorsehen. Die Grundprinzipien sind ähnlich (1 Tag bei Wohnungswechsel), aber Details können variieren. Informieren Sie sich beim Personalamt über die für Sie gültige Verordnung.
Gilt Sonderurlaub Umzug auch für Minijobber und Teilzeitkräfte?
Grundsätzlich ja. Das Recht auf Sonderurlaub ist nicht von der Wochenstundenzahl abhängig. Auch geringfügig Beschäftigte (Minijobber) und Teilzeitkräfte können Sonderurlaub beanspruchen, wenn die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Bei Teilzeit wird der Sonderurlaub anteilig gewährt: Bei 50% Teilzeit gibt es 0,5 Tage Sonderurlaub. Die Vergütung erfolgt nach dem tatsächlichen Stundenumfang.
Wie weit im Voraus muss ich Sonderurlaub für Umzug beantragen?
So früh wie möglich – idealerweise 2-4 Wochen vor dem geplanten Umzugstermin. Dies gibt Ihrem Arbeitgeber Zeit, die Abwesenheit einzuplanen und eventuell Nachweise zu prüfen. Ein Antrag 1 Woche vorher ist noch akzeptabel. Nur in Notfällen sollten Sie kurzfristiger anfragen. Je früher Sie Bescheid geben, desto reibungsloser die Abwicklung und desto besser das Verhältnis zu Ihrem Arbeitgeber.
Was passiert, wenn ich ohne Genehmigung zum Umzug fehle?
Wenn Sie ohne genehmigte Freistellung oder Sonderurlaub der Arbeit fernbleiben, gilt dies als unentschuldigtes Fehlen. Dies kann arbeitsrechtliche Konsequenzen haben: Abmahnung, im Wiederholungsfall Kündigung, und Sie riskieren, dass Ihr Gehalt für die Fehltage gekürzt wird. Beantragen Sie Sonderurlaub daher immer rechtzeitig und schriftlich. Notfalls nehmen Sie regulären Urlaub, wenn Sonderurlaub nicht gewährt wird.

 

Fazit: Sonderurlaub Umzug – Ihr gutes Recht richtig nutzen

Sonderurlaub bei Umzug ist ein wichtiges Arbeitnehmerrecht, das Ihnen hilft, Ihren Wohnungswechsel ohne Urlaubsverlust zu organisieren. Die wichtigsten Punkte zusammengefasst:

  • Rechtsgrundlage prüfen: Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder § 616 BGB
  • Meist 1 Tag, manchmal 2 Tage bei Tarifverträgen
  • Voraussetzung: Eigener Hausstand, arbeitstäglicher Umzug, zeitliche Nähe
  • Nachweis: Mietvertrag, Kündigungsbestätigung, Meldebescheinigung
  • Rechtzeitig beantragen: 2-4 Wochen vorher ideal
  • Zusätzlich zum Jahresurlaub – wird nicht abgezogen
  • Bezahlt: Sie erhalten Ihr normales Gehalt weiter
  • Häufigkeit begrenzt: Meist einmal pro Jahr

Unser Tipp: Informieren Sie sich frühzeitig über Ihre Ansprüche, dokumentieren Sie Ihren Umzug ordnungsgemäß und kommunizieren Sie offen mit Ihrem Arbeitgeber. So nutzen Sie Ihr Recht auf Sonderurlaub konfliktfrei und stressfrei!

Bei Unsicherheiten oder Ablehnung des Antrags: Wenden Sie sich an Ihren Betriebsrat, Ihre Gewerkschaft oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

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